Vermischtes

Bremen Trojaner bald im Einsatz – Ausgedachter Straftatbestand stellt jeden unter Verdacht!

Ohne große gesellschaftliche Diskussion planen SPD und GRÜNE durch eine Neuregelung des Bremer Polizeigesetzes gravierende Grundrechteeinschnitte. Und als wäre es mit dem Einsatz eines Trojaners nicht getan, wird ein Straftatbestand eingeführt, den es bisher in der Rechtssprechung nicht gibt, die sogenannte “Terroristische Straftat”. 
Dazu sagt die Bremer Datenschutzbeauftragte unter anderem: “…ist die geplante Neuschaffung des Begriffes der ‚terroristischen Straftat auch in inhaltlicher Hinsicht verfassungsrechtlich problematisch und schwer vereinbar mit der polizeirechtlichen Ausrichtung an der Aufgabe der Gefahrenabwehr…”. Kein Wunder, dass SPD und GRÜNE keine Diskussion wünschen.
Auch die Gefahren durch den Einsatz eines “Staatstrojaner” sind um ein vielfaches gravierender als der Nutzen. Bestehende Sicherheitslücken in Software werden nicht geschlossen, stattdessen erhöht sich die Gefährdung jedes Computernutzers. Man braucht noch nicht mal das Szenario des Missbrauchs durch den Staat an die Wand malen, auch Staatstrojaner können gehackt werden. Wer sich vertieft mit diesen Problemen beschäftigen möchte, sei auf die Website hessentrojaner.de hingewiesen. In Hessen sind es aber nicht SPD und GRÜNE, sondern CDU und GRÜNE, die eine umfassende und unkontrollierte Bespitzelung durch Änderung des hessischen Verfassungsschutzgesetzes durchsetzen wollen. Wem das zu juristisch ist, sei der Kommentar von Heribert Prantl aus der Süddeutschen empfohlen.
Verkauft werden diese Maßnahmen mit dem üblichen Hinweis auf eine „dauerhaft erhöhte Anschlaggefahr“ (Innendeputation vom 10.01.18). Doch die Änderungen des Bremer Polizeigesetzes betreffen nicht nur terroristische Gefährder, sondern jeden Bremer Bürger.
Der umfangreiche Gesetzesentwurf ist erst seit Mitte Januar einsehbar. Der Bremer Datenschutzbehörde wurden im Vorfeld nur wenige Tage Zeit gelassen für eine Prüfung, was auch in der Stellungnahme der Bremer Datenschutzbeauftragten mehrfach moniert wird. Zur Lesung und Abstimmung soll es bereits Anfang März kommen. Anscheinend hofft die Bremer Politik, dass es keiner mitbekommt.
Im Idealfall müsste ein solches Gesetz öffentlich vorgestellt werden, damit es verstanden und diskutiert werden kann. Die Für und Wider sind abzuwägen, und erst dann ist es sinnvoll, ein solches Gesetz zu verabschieden, am besten durch Zustimmung oder Ablehnung durch die betroffene Bevölkerung. Ein solches politisches Vorgehen für alle Gesetzesvorhaben fordern zur Zeit nur die Piraten Bremen mit dem VoxBot.     
Unabhängig von den Wünschen der Piraten brauchen wir so schnell wie möglich einen Zusammenschluss aller Gruppen, Parteien und Verbände zur Verhinderung weiterer Beschneidungen unserer Grundrechte.  
Die Bremer Piraten rufen alle Gruppen und interessierten Personen zum Zusammenschluss und einer gemeinsamen Erklärung auf.
Wir treffen uns dazu am Montag, dem 05.02., um 18.00 Uhr, in der Geschäftsstelle der Piraten, Hohentorsheerstr.
Weitere Informationen unter folgenden Links:
Gesetzesentwurf:
Stellungnahme Bremer Datenschutzbeauftragte:
Zusammenfassung der Bremer Datenschutzbeauftragten:
Antort auf die Stellungnahme durch Inneres:
Stellungnahme von Susanne Wendland, Mitglied der Bremer Bürgerschaft
Informationen zu QuellenTkÜ:

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